REGLEMENT DES 

GEHÖRLOSENVEREINS FREIBURG

 

1.     Die jährlichen Mitgliederbeiträge müssen bis spätestens dreissig Tage vor der Generalversammlung beglichen sein. Wenn die Frist abgelaufen ist (nach der Generalversammlung), müssen zusätzliche Kosten von 10 Franken bezahlt werden. Im Falle eines Zahlungs-Rückstands per Ende November, wird eine Mahnung geschickt. Ist die Zahlung des Mitgliederbeitrags bis Ende Dezember noch immer nicht erfolgt, erhält das Mitglied kein Aktivitäten-Programm des Vereins mehr, bis der gesamte geschuldete Mitgliederbeitrag einbezahlt ist.

 

2.      Bei der Heirat eines Mitglieds oder der Geburt des Kindes eines Mitglieds oder eines Mitglied-Paares, schenkt der Verein einen Gutschein im Wert von Fr. 50 Franken.

 

3.     Stirbt ein Mitglied, wird vom Verein eine Beileids-Anzeige in der Lokalzeitung veröffentlicht und eine Kondolenz-Karte mit einem Betrag von 50 Franken geschickt. Stirbt ein Verwandter eines Mitglieds (Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Partner/in), schickt der Verein eine Kondolenz-Karte.

 

4.       Jedes Mitglied erhält für zehn Jahre Vereinstreue eine Urkunde.

Nach 20 Jahren Mitgliedschaft, erhält es einen Gutschein im Wert von ungefähr 50 Franken.

Nach 30 Jahren Mitgliedschaft, erhält es einen Gutschein im Wert von ungefähr 60 Franken.

Nach 40 Jahren Mitgliedschaft, erhält es einen Gutschein im Wert von ungefähr 70 Franken.

Nach 50 Jahren Mitgliedschaft, erhält es einen Gutschein im Wert von ungefähr 80 Franken.

Nach 60 Jahren Mitgliedschaft, erhält es einen Gutschein im Wert von ungefähr 90 Franken und ausserdem wird ihm das Weihnachtsbankett jedes Jahr bezahlt.

 

5.   Jeder Sektionsverantwortliche muss einen Bericht über die Aktivitäten des vergangenen Jahres schreiben und diesen dem Vorstand bis am 30. Juni schicken, spätestens aber nach der letzten Aktivität der Sektion (letzte Frist 31. August).

 

6.  Für Repräsentationspflichten für den SSF werden die Aufwendungen für Administration, Organisation und Reisen von Mitgliedern (Delegierte, Vorstand, Sektionsverantwortliche) gemäss Vorstandsbeschluss zurückbezahlt.

Das Mittagessen wird rückerstattet, wenn die Delegierten mehr als zwei Stunden Reise zum Versammlungsort benötigen oder wenn die Versammlung den ganzen Tag vorgesehen ist.

Die Rückerstattung der Reisekosten basiert auf dem 2. Klasse Tarif, SBB-Halbtax oder SBB Tageskarte, gemäss Vorstandsbeschluss.

 

7.  Der Delegierte muss einen Bericht über die Versammlung verfassen, an welcher er teilgenommen hat. Dieser Bericht muss dem Vorstand spätestens einen Monat nach dieser Versammlung zugestellt werden. Wird diese Frist überschritten, entscheidet der Vorstand, ob eine Rückerstattung gemacht wird oder nicht.

 

8.    Der Vorstand schlägt an der Generalversammlung das Aktivitäten-Programm fürs kommende Jahr vor.

Die Generalversammlung entscheidet über die Annahme oder Ablehnung.

Bei der Planung von Aktivitäten werden die Aktivitäten von anderen Organisationen und Vereinen berücksichtigt.

 

9. Die Mitglieder und Beobachter dürfen den geregelten Ablauf der Mitgliederversammlung nicht stören. Die Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich.

 

10. Allfällige Schäden an Mobiliar oder anderen Dingen werden der verantwortlichen Person verrechnet. Wird kein Verantwortlicher gefunden, bezahlt die Haftpflichtversicherung des Vereins den Schaden. 

 

11. Für die Organisation einer Veranstaltung kann der Präsident des Organisationskomitees ein Konto eröffnen. Dieses Konto muss spätestens 3 Monate nach der Veranstaltung abgeschlossen werden. Die Schlussbilanz muss dem Vorstand mitgeteilt und der Erlös auf das Konto des Vereins überwiesen werden.

 

12.  Jedes Mitglied des Vorstands und jeder Sektionsverantwortliche haben jedes Jahr Anspruch auf einen Gutschein im Wert von Fr. 50 Franken als Dank für ihren freiwilligen Einsatz.

 

13. Videoaufzeichnungen von Sitzungen, General- oder ausserordentlichen Versammlungen werden im nächsten Jahr gelöscht. Videos von Freizeitaktivitäten und Turnieren werden für die Archive des Vereins aufbewahrt.

 

 

Freiburg, 11. November 2017.